Nießbrauch

Nießbrauch ist ein Rechtsbegriff, der bis ins römische Recht zurückreicht: das Recht, die Früchte einer Sache zu nutzen und zu genießen, die man nicht besitzt. In seiner klassischen Form verlangt er vom Inhaber, die zugrunde liegende Sache zu erhalten, statt sie zu verbrauchen.

Ein Bodennutzungsrecht ist ein naher Verwandter, doch die Analogie braucht Sorgfalt. Jene Bedingung des „Nicht-Schmälerns“ ergibt für einen Standort wenig Sinn: Sein Wert wird von der umgebenden Gemeinschaft geschaffen, nicht vom Inhaber, und kann durch gewöhnliche Nutzung nicht beschädigt oder aufgebraucht werden. Was ein Bodennutzungsrecht der Gemeinschaft sichert, ist einfach der Mietwert des Standorts — nicht mehr. Alles, was Sie auf dem Grundstück bauen oder verbessern, gehört voll Ihnen, denn es ist die Frucht Ihrer eigenen Arbeit und Ihres Kapitals; nur der Mietwert des Standorts fließt an die Gemeinschaft zurück.